Jagdhunde-Unfallversicherung

 

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Foto: VGH

 

 

Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfallereignisse in  Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern. Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird. Die Leistungen sind gedeckelt: Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall. Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. Für Jagdhunde während der Ausbildung halbiert sich die Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei  in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres. Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten. Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).

 

Hinweis zur Schadensabwicklung: Sollte im Rahmen einer  Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt oder getötet werden, ist dieser Schaden an die VGH Versicherung per Schadenanzeige zu melden (per Fax oder als E-Mail). Das entsprechende Schadenformular steht als Download ebenfalls hier bereit. Diese Schadenanzeige ist dann vollständig ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen an die dort angegebene Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu senden. Die örtlichen VGH-Vertretungen stehen beratend ebenfalls zur Verfügung.

 

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