Aktuelle Informationen

Rezept

Abnormer Hirsch

Abnormer Hirsch in Grafel erlegt erlegt

Ein ganz besonderes Waidmannnsheil hatte Hini Schröder. Am 31.10.2023 gelang es ihm im Revier Grafel 1 diesen abnormen Hirsch vom 3. oder 4. Kopf zu strecken. Das Geweih des Kolbenhirsches ist knöcherig, ohne Rosen und von einer dünnen Basthaut überzogen. Der Grund für diese Abnormität dürften wahrscheinlich die fehlenden Brunftkugeln sein

Kuhstedter Treibjagd

Einen Jagdtag „wie früher“ erlebten die Teilnehmer auf der diesjährigen Treibjagd Anfang November in Kuhstedt. Eine Strecke, die auch für dieses niederwildreiche Revier außergewöhnlich ist. Es lagen 134 Kreaturen auf der Strecke: 69 Hasen, 2 Kaninchen, 23 Hähne, 20 Schnepfen. 18 Enten, 2 Tauben.

 

Diese Strecke ist der Lohn für eine unermüdliche Raubwildbejagung mit Büchse und Falle, ein Beleg für das Miteinander zwischen Landwirten und Jäger und der Beweis, dass es auch heute möglich ist im Niederwildrevier hervorragende Strecken zu erzielen. Große Anerkennung und ein Waidmannsheil an die Jäger des Reviers Kuhstedt

Christian Katt tritt vom Ehrenamt des Wolfsberaters zurück

Meine Tätigkeit als Ehrenamtlicher Wolfsberater habe ich niedergelegt. Das Ehrenamt habe ich seit 2018 ausgeübt.

Mein Ehrenamt habe ich angetreten, um der Wildart Wolf bei der Entwicklung zu begleiten, den Nutztierhaltern mit Rat zur Seite zustehen und den Jägern bei der Umsetzung des Monitorings zu unterstützen. Alles Neue benötigt seine Zeit. Aber irgendwann muss eine Regierung auch Farbe bekennen und den Menschen und auch Haus- und Nutztieren in einer reinen Kulturlandschaft Rückhalt geben. Im Landkreis Stade spielen sich Szenarien, wie vor Jahren in Cuxhaven ab. Hat den daraus keiner gelernt? 

Die Bundesregierung hat in meinen 5,5 Jahren Ehrenamt als Wolfsberater rückblickend nichts Nachhaltiges beim Wolfsmanagement erreicht. Deutschland kann einfach den Wolf nicht händeln. Der neue Vorschlag von Ministerin Steffi Lemke entbehrt der Praxistauglichkeit. Kein berufstätiger Jäger wird am „Tatort Weide“ Wache schieben. Es ist bekannt, wenn der Wolf zurückkehrt, dann nachts und dann brauchen Jäger auch noch den Mondschein, um etwas zu sehen.  Die 1000m grenzen es zudem weiter ein. Alles Einschränkungen, die eine Umsetzung nahezu unmöglich machen. Alles also reine Hinhaltetaktik, in der Hoffnung der Wähler ist dann befriedigt?

Den Wolfsfanatikern geht es doch lange nicht mehr um den Wolf. Es geht dabei um die Ablehnung der Jagd an sich. Der Wolf bietet nun eine Handhabe, die es vorher nicht gab. Warum setzen sich diese Gruppen den nicht so intensiv für das schutzbedürftige Rebhuhn ein? Hat es nicht die notwendige Stellschraube? Olaf Lies hat auf einer Podiumsdiskussion einmal gesagt, wir müssen uns von dem extremen Pro oder Contra Meinungen distanzieren und uns um die Mitte kümmern. Dem kann ich nur zustimmen!

Wir wissen doch alle, dass eine Bejagung der Wölfe unumgänglich sein wird. Es wird nur mühselig und zeitzehrend über den Zeitpunkt diskutiert. Die Bundesregierung weigert sich den günstigen Erhaltungszustand festzustellen und versteckt sich dabei hinter einer fehlenden flächendeckenden Ausbreitung. Diese Handhabung ist wie ein Schiff was einseitig beladen wird,.es kippt um. Die Notwendigkeit der flächendeckenden Ausbreitung ist nicht unumstritten, andere Juristen sehen diese Notwendigkeit als nicht gegeben an. Es scheint eine Auslegung unserer Regierung zu sein.

Es geht meiner Meinung nach nur wie bei allen anderen Wildarten, nur über eine Jungtierbejagung. Hierbei kann kein Elterntier geschossen werden und die Entwicklung wird eingedämmt. Zudem kann dann beurteilt werden, ob die Wölfe unter der Jagd scheuer werden. Hiermit muss zeitnah begonnen werden, gern auch zum Anfang mit Abschussquoten. Alles andere ist ein zahnloser Tiger. Hier gilt die rechtliche Umsetzung anzupassen, alles andere ist sinnfrei und auch nicht praxistauglich.

Die Wolfspopulation wird eine Dimension erreichen, in der es keine einfache Handhabe mehr geben wird. Weidetierhalter werden nach und nach weniger werden. Die einmal verschwunden sind, kehren nicht mehr zurück. Wölfe sind anpassungsfähig und passen sich jeder Lebenssituation an. Wenn Sie die Nahrung beim Wild nicht finden, werden Sie andere Wege nehmen, um sich zu ernähren. Wer will den schon freiwillig am Hungertod sterben?

Diesen unkontrollierten Weg der Bunderegierung kann ich mit meinem Ehrenamt nicht weiter stützen, denn er ist meines Erachtens unverantwortlich.

Das Wolfsmonitoring (insbes. des Gnarrenburgers Wolfsrudels) werde ich jedoch weiterhin durchführen und die Landesjägerschaft und Jägerschaft hierbei unverändert unterstützen.

Wölfe im Hegering Ebersdorf

Kaum ein Tag, an dem wir Jäger nicht mit Rissmeldungen, Erzählungen von Wolfsichtungen oder Wolfsbildern konfrontiert werden. Man stumpft ab. Aussagen wie: „warum zeigst du so n Bild, Wölfe sind nun mal hier und fertig! Braucht man mir nicht zeigen“, sind verständlich.

Auch wenn es für uns Jäger selbstverständlich ist, dass der Wolf da ist, für viele Meschen ist die Vorstellung, dass wir hier dauerhaft Wölfe haben nicht richtig greifbar. Die Vorstellungen reichen von „mal ein Wolf auf der Durchreise“ bis hin zu „die haben so ein großes Revier, die kommen hier eh nicht her“.

Die immer zahlreicher werdenden Wolfsübergriffe, auch in unserer Region, besonders der bei Gräpel, der es sogar in die BILD-Zeitung geschafft hat, haben dazu geführt, dass das romantische Bild des wiedergekehrten Großraubtiers massive Risse bekommt. So ein Großraubtier, welches tatsächlich und sichtbar tötet, will man nicht vor der Haustür haben. Dass aber genau dieser Beutegreifer „vor der Haustür in Bremervörde“ lebt, müssen wir vermitteln. Ruhig und klar von Beobachtungen berichten, Bilder zeigen, nicht übertreiben und keine unnötige Angst verbreiten.

Die Menschen werden von der Politik eine Regelung erwarten. Der dadurch entstehende Druck auf die Politik, wird um ein Vielfaches größer werden, als wenn wir Jäger uns argumentativ mit der Politik auseinandersetzen. Ein erstes Ergebnis ist ja schon bei der, zwar noch ungenügenden, geplanten Neuregelung zum Umgang mit „Problem-Wölfen“ zu sehen. Nachzulesen unter nachfolgendem Link: https://www.wochenblatt-dlv.de/politik/jagd-wolf-umweltminister-einigen-erleichterungen-574945. Auf Dauer wird auch hier die grün-idiologische Politik umzingelt sein von der Realität!

Unser Ziel als Jäger muss ein geordnetes Wolfsmanagement sein! Deutlich ausgedrückt: eine Bejagung des Wolfes. Auch wenn dieses Thema belastet und keinen Spaß macht, sind wir es nicht unserm Wild, den Weidetierhaltern und den Weidetieren schuldig uns gegen die aktuell falsche Wolfspolitik zu stemmen?

 

Eins kann jeder schnell und problemlos tun, APP Wolfmeldung Niedersachen auf das Handy und alles melden! Nicht resignieren, wenn mal wieder der C3-Nachweis angezeigt wird – weiter melden – ob es was hilft?! Sicher ist, nicht melden hilft auf keinen Fall!

Carmen Wilshusen Zweite bei den Bundesmeisterschaften im jagdlichen Schießen

Vom 6. bis 9. September 2023 trafen sich Deutschlands beste Jagdschützinnen und Jagdschützen in Bremgarten auf dem Schießstand der Jägervereinigung Freiburg zu den Deutschen Meisterschaften im jagdlichen Schießen. Rund 700 Jägerinnen und Jäger trafen sich hier, um ihre Leistungen mit Büchse, Flinte und Kurzwaffe zu messen. Mit 323 (188/135) Punkten sicherte sich Carmen Wilshusen aus Elm den zweiten Platz und damit den Vizemeistertitel in der Damenkonkurrenz, sowie den vierten Platz in der Mannschaftswertung. Hierzu ein kräftiges Waismannsheil!

 

Die drei Erstplatzierten der Bundesmeisterschaften (v. li.): Johanna Eckhardt(SH), Katja Ullrich (HE), Carmen Brand-Wilshusen (NDS)      (Quelle: DJV/ Kapuhs)

Hundeversicherung LJN

Die Zeit der Treib- und Gesellschaftsjagden geht leider nicht immer ohne Verletzungen für unsere vierläufigen Gefährten ab. Für diese Fälle hat man seit ein paar Jahren bei der Landesjägerschaft Vorsorge getroffen.

Es gibt einen Rahmenvertrag zwischen der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und den VGH-Versicherungen zur Absicherung der vierbeinigen Begleiter auf Gesellschaftsjagden.

Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern. Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird. Die Leistungen sind gedeckelt: Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall. Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten. Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).

Hinweis zur Schadensabwicklung: Sollte im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt oder getötet werden, ist dieser Schaden den VGH Versicherungen per Schadenanzeige zu melden (per Fax oder als E-Mail). Das entsprechende Schadenformular finden Sie untenstehend. Diese Schadenanzeige ist dann ausgefüllt an die dort angegebene Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu senden.

 

Die VGH Versicherungen bieten neben diesem Rahmenvertrag den niedersächsischen Jägern noch zwei weitere Versicherungsvarianten für den treuen Begleiter an. Als Ergänzung zur seiner Jagd-Haftpflichtversicherung und Absicherung des eigenen Hundes bzw. als Revierinhaber zur Absicherung von eingesetzten Gästehunden. Die Leistungsarten entsprechen dem Rahmenabkommen, wobei der Versicherungsschutz des Einzelvertrages nicht auf „Brauchbarkeit“ und „Gesellschaftsjagd“ abstellt, d.h. die Leistungen erfolgen bei Tod, Nottötung und Verletzung des Jagdhundes (Phänotyp einer vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV) anerkannten Jagdhunderasse) infolge eines Unfalles während des Jagdbetriebes. 

Blauzungenkrankheit

Seit dem 25.10.2023 wurden insgesamt 13 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen festgestellt. Nach dem Nachweis in einer Schafhaltung im Landkreis Ammerland kam es zu weiteren Nachweisen bei Schaf- und Rinderhaltungen in der Grafschaft Bentheim und in den Landkreisen Aurich, Cloppenburg, Emsland, Osnabrück und Wittmund. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) sind bislang keine Fälle bekannt geworden.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine durch Mücken übertragene Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Für Menschen und Hunde ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich.
Bei einem Verdacht sind wir Jäger als kundige Personen verpflichtet, den Verdacht dem Veterinäramt anzuzeigen. Dokumentiert werden sollte insbesondere, ob es sich um einen Totfund oder eine Erlegung handelt, der Fundort, die Wildart, und die festgestellten Auffälligkeiten.
Das Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist explizit darauf hin, dass eine Einschränkung der Jagd, auch nach einem positiven Nachweis der Krankheit, auszuschließen sei.
Merkmale der Blauzungenkrankheit können eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und zur Absonderung des betroffenen Tieres von dem Rudel sein. Weiter führt die Krankheit zu einer Schwellung der Äserschleimhäute und des Leckers. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Äser. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist selten. Außerdem treten im Kronsaum der Schalen rötliche Veränderungen auf, die zu Bewegungsstörungen führen können. Zudem können Entzündungen an den Gesäugen, Lichtern und den Geschlechtsorganen auftreten. Eine Erkrankung kann tödlich verlaufen.

Ein Informationsblatt mit weiteren Informationen kann unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden:

 

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/download/201156/Informationsblatt_fuer_Jaeger_Stand_13.11.2023_.pdf

Jungjägerkurs startet

Der neue Jagdkurs startet im September, am 7.9. um 19:30 Uhr findet der Infoabend bei Blanken, Brunshoopweg 1, in 27412 Hepstedt statt. Bei Interesse wenden Sie sich gern schon vorher an Janis Elias janis.elias@gmx.de

 

Neuauflage „Von der Strecke auf den Teller“

„Von der Strecke auf den Teller“ nach dem tollen Erfolg letztes Jahr planen wir auch dieses Jahr im Herbst Niederwildkochkurse mit dem Hause Ahrens. Wenn Sie Interesse haben oder Fragen melden sie sich unter info@jaegerschaft-bremervoerde.de oder info@gasthof-ahrens.de

 

Bläserkurs für Neulinge und Wiedereinsteiger

Bei ausreichendem Interesse möchte die Bläsergruppe der Jägerschaft wieder einen Kurs für Neulinge oder Wiedereinsteiger anbieten. Interessenten können sich beim Bläserobmann simon-henn.1@gmx.de melden

 

Neue Mitarbeiterin Ordnungsamt Landkreis Bremervörde

Eine positive Nachricht gibt es aus dem Kreishaus: Gefühlt „ewig“ war die Stelle Regina Thoms im Ordnungsamt in Bremervörde vakant. Im Juli kam dann die gute Nachricht: Die Stelle wird endlich wieder besetzt. Frau Franka Stoltze wird mit Abschluss der Einarbeitungsphase die Nachfolge antreten und voraussichtlich noch im Herbst die Tätigkeit in Bremervörde aufnehmen.

 

Aufnahme von verletzten Greifvögeln und Eulen

die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg Wümme hat der Falknerin Silke Raichle, Huddelkamp 5, 21717 Helmste (0176-34903158) die Legitimation erteilt verletzte Greifvögel und Eulen anzunehmen.

 

Schießnachweis:

Nach der Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetz im Jahr 2022 ist für die Teilnahme an allen Gesellschaftsjagden ein Schießnachweis, der nicht älter ist als ein Jahr, Pflicht. Dies gilt sowohl für Jagden mit der Büchse als auch Jagden mit der Flinte. Neben den Terminen über Ihre Hegeringe gibt es die Möglichkeit sich mit den entsprechenden Schießständen direkt in Verbindung zu setzen. Aus organisatorischen Gründen sollte man einen Termin vereinbaren, eventuell ist die zur Ausstellung des Schießnachweises berechtigte Person nicht da.

 

Revierübergreifende Drückjagden

Hegebezirk Kuhstedter Wald               04.11.2023

Hegering Byhusen                               18.11.2023

Hegering Selsingen                             18.11.2023

Falje                                                     22.11.2023

Hegering Selsingen                             22.11.2023

Beverner Wald und Stüh                      08.12.2023

Geestequelle                                        04.11.2023

 

Prävention der Afrikanischen Schweinepest

das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat, entgegen vorheriger Aussagen, mitgeteilt, dass die zum 31.12.2022 ausgelaufene Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP) nicht verlängert wird. Für das Jahr 2023 wird der entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden nicht mehr entschädigt.

Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31. Dezember 2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung ausgezahlt.

 

 

Staupe

Anfang Juni wurde in Drochtersen ein verhaltensauffälliger Fuchs erlegt, bei dem der Staupevirus nachgewiesen wurde. https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/wildtiere_und_jagd/staupe-nach-wie-vor-aktuell-73580.html

Besonders für Hunde ist die Staupe eine hochansteckende und häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung. Das Virus wird durch Speichel, Nasen- und Augensekret, sowie Kot und Urin der infizierten Tiere übertragen. Empfängliche Tiere stecken sich über diese Ausscheidungen oder durch gegenseitiges Belecken an oder sie nehmen den Erreger mit verunreinigtem Wasser, Futter oder aus der Umgebung auf. Besonders gefährdet sind Jungtiere. Eine Impfung gegen Staupe ist die wichtigste Schutzmaßnahme. Es wird Hundehaltern daher dringend geraten, den Impfschutz ihrer Hunde zu überprüfen und diese regelmäßig gegen Staupe impfen zu lassen. Deshalb sollte jeder Jäger/ jede Jägerin besonders auf einen ausreichenden Impfschutz seines/ihres Hundes achten. Bei Zweifeln über den Impfschutz kann der Haustierarzt kontaktiert werden.

 

Für Menschen ist das Hundestaupevirus ungefährlich.

Schleppwild

Brauchbare Hunde sind eine entscheidende Grundlage unserer Jagd. Für die Ausbildung wird Schleppwild benötigt, benötigt werden besonders Fuchs und Kaninchen. Oft ist der einzige Weg der Schleppwildhandel.

Sie haben aber die Möglichkeit die Hundeführer der Jägerschaft zu unterstützen: Wer keine Verwendung für den gut erhaltenen Schrot(!)-Fuchs hat oder z.B. so viele Kaninchen erlegt konnte, dass die Truhe voll ist, möge unseren Hundeobmann Stefan Lorenz stefan.lorenz.1966@freenet.de kontaktieren. Alternativ Sebastian Poppe 0174-8617511 (gern WhatsApp)

(da es sich in diesen Fällen nicht um lebenswichtige Entscheidungen handelt, bitte nicht sofort zeitnah nach der Erlegung beim Mondansitz den Anruf starten).

Bitte beachten Sie, auch wenn diesem Wild nicht die Verwendung als Lebensmittel zukommt, bitte diese Stücke trotzdem entsprechend sorgfältig behandeln. Die Hundeführer arbeiten möglichst lange mit den einzelnen Stücken – hier hilft der gut in der Wärme durchgezogene Altfuchs nicht wirklich weiter.

 

Auch wenn es mal die Antwort geben wird „aktuell habe ich keinen Bedarf“, fragen Sie bitte das nächste Mal wieder an. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.

Jägerschaft Bremervörde fördert erfolgreiche Blühstreifenprojekte

Seit Jahren unterstützt die Bremervörder Jägerschaft mit biotopverbessernden Maßnahmen die heimische Flora und Fauna. Nicht nur Wildtiere wie Fasan und Rebhuhn profitieren davon auch zahllose Insektenarten und Vögel finden in diesen Flächen eine Heimat.

Besonders erfolgreich sind seit Jahren die unterschiedlichen Förderprogramme für Blühstreifen. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rotenburg Wümme und der Landesjägerschaft wurden in unterschiedlichem Umfang ein oder zweijährige Blühstreifen gefördert. So wurde beim Programm der Landesjägerschaft für einjährige Blühstreifen den Landwirten in den Revieren der Bremervörder Jägerschaft das Saatgut kostenlos zur Verfügung gestellt.

Überraschend für die Bremervörder Jägerschaft wurde dieses Programm 2023 eingestellt. Einige Landwirte haben aus Bewirtschaftungsgründen nur die Möglichkeit für die einjährigen Blühstreifen. Damit auch diese zusätzlichen Flächen für den aktiven Naturschutz zur Verfügung gestellt werden konnten, hat der Vorstand der Bremervörder Jägerschaft entschieden dieses Programm auch noch für 2023 weiterzuführen. Ungefähr 3500 € wurden als Mittel hierfür eingesetzt. Unterstützung gab zusätzlich von der Sparkasse Rotenburg-Bremervörde, die sich mit 500 € beteilige. So entstanden, zusammen mit den vom Landkreis geförderten Flächen, fast 50 ha Blühstreifen in dem Gebiet der Bremervörder Jägerschaft. Am 22.8.2023 begutachtete der Vorsitzende der Jägerschaft Hendrik Bardenhagen zusammen mit dem Hegeringleiter Detlef Bockelmann und Naturschutzobmann des Hegerings Byhusen, Christian Bardenhagen, beispielhaft eine gelungene Blüstreifenfläche in Farven. Auf der 2500 qm großen Fläche von Klaus Hinrich Tamke bilden Ölrettich, Bockshornklee, Borretsch, Senf, u.v.m. mit den strahlenden Sonnenblumen nicht nur eine optische Bereicherung der Feldmark – in dieser Fläche brummt und summt es auch von Insekten.

 

Landwirte, die sich an solchen Programmen beteiligen möchten, können sich gern an die Jägerschaft wenden, sie werden dann an den Naturschutzobmann des entsprechenden Hegerings vermittelt. Selbstverständlich können sich auch Firmen oder Privatpersonen melden, die sich gern an diesem aktiven Naturschutz „vor der Haustür“ beteiligen möchten.

Landesmeisterschaften im Jagdlichen Schießen – Christian Otto holt zwei Titel

Mit einem großartigen Erfolg kehrte Christian Otto von den Landesmeisterschaften der Einzelschützen in der A-Klasse am 26.8. aus Liebenau heim. Der Oereler Schütze holte sich den Landesmeistertitel als Gesamtsieger und auch den Titel als Landesmeister A mit der Flinte.

Mit 321 Punkte und 28 Tauben war Christian Otto erster des 13 Teilnehmer umfassenden Schützenfeldes. Die Grundlage für seine Teilnahme an der Einzelmeisterschaft der A-Schützen hatte Christian Otto am 24.6. bei Landesmeisterschaften der Mannschaften mit sehr guten 333 Punkten (188 Kugel und 29 Tauben) gelegt. Mit diesem Ergebnis belegte er den 19 Platz in der Gesamtwertung von 383 Teilnehmern (inklusive der Schützen der Sonderklassen).

 

Herzlichen Glückwunsch und Waidmannsheil an Christian! 

Seefest - Bratwurst

In Jägerkreisen hat sich die Wildbratwurst in den letzten Jahren als fester Bestandteil des Grillmenus etabliert. Um diese leckere Wildspezialität (somit den allgemeinen Bedarf an Wildbret zu steigern) in der Bevölkerung bekannter zu machen, hat man sich im Vorstand der Jägerschaft entschieden, neben dem beliebten Infomobil auch mit einer eigenen Bude am Bremervörder Seefest teilzunehmen. Bei größtenteils gutem Wetter waren die beiden Tage ein voller Erfolg, die Rehkrakauer und die Wildschweinbratwurst fanden reißenden Absatz.

Neben den Würsten war natürlich das mit Präparaten großzügig ausgestattete Infomobil von Astrid Brantjen ein Anlaufpunkt vor allem für die kleinen Besucher.

„Völlig ausverkauft!“ war das kurze aber sehr positive Resümee

 

Ein besonderer Dank an die ehrenamtlichen Helfer. Die Standbesetzung bestand aus, Freya Tinz, Sonja Lütjen, Jascha Grotheer, Jannis Hannsen, Thies Engelke, Astrid Brantjen, Hendrik Bardenhagen, Marcus Lütjen und Julian Müller.

Kitzrettermedaille

Unzählige Stunden haben Jägerinnen und Jäger, aber auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auch dieses Jahr wieder freiwillig mit der Suche nach frisch gesetzten Kitzen verbracht. Über 150 Kitze, aber auch Gelege und Junghasen wurden in der Jägerschaft Bremervörde vor Verletzung oder dem Tod durch das Mähen bewahrt. Um die Wiesenflächen zu schaffen waren die Teams, oft durch Drohnen unterstützt, ab den frühsten Morgenstunden unterwegs. Da bekanntermaßen „alle auf einmal mähen“ war dies zeitweise ein Knochenjob. Neben Passion spielt hier auch jede Menge Liebe für unser Wild eine maßgebliche Rolle.

Der Vorstand der Bremervörder Jägerschaft möchten hier nochmal seinen Dank für diesen Einsatz ausdrücken. Ergänzend hat der Vorstand der Jägerschaft als Anerkennung für dieses Engagement die „Bremervörder Kitzrettermedaille“ ins Leben gerufen. Mit der Kitzrettermedaille sollen Jägerinnen und Jäger, natürlich aber auch engagierte Helferinnen und Helfer ohne Jagdschein, für den besonderen Einsatz bei der Kitzrettung ausgezeichnet werden. Vorschläge für diese Auszeichnung sind an den jeweiligen Hegeringleiter zu richten.

 

Die allererste Kitzrettermedaille wurde am 18.8.23 an den ehemaligen Vorsitzenden Arno Schröder, für seine Verdienste um die Rettungsmöglichkeiten mit der Drohne, verliehen.

UVV-Jagd – wichtige Neuerungen

Die UVV-Jagd wurde in einigen wichtigen Punkten aktualisiert und ergänzt, insbesondere, was Ernte- und Gesellschaftsjagden betrifft.

§ 3  der UVV-Jagd - Ausübung der Jagd besagt, dass bei Erntejagden die Schussabgabe nur noch aus erhöhter Position mit Vorgabe der Schussentfernung für einen sicheren Kugelfang erlaubt ist.

Nach § 4 UVV-Jagd sind für Gesellschaftsjagden jetzt konkret signalfarbene Warnwesten oder großflächige Signalkleidung gefordert. Ein Hutband reicht ausdrücklich nicht.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Zeitschrift PIRSCH.

https://www.pirsch.de/news/unfallverhuetungsvorschrift-aktualisiert-das-muessen-jaeger-wissen-37252

Die aktuelle Fassung der UVV-Jagd finden Sie

 

https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/4602f00372a5a47d/aa5f9288fa14/vsg4_4-jagd.pdf

Rückblick JHV 2023

 

Die Jahreshauptversammlung und die Hegeschau der Jägerschaft Bremervörde fanden am 18.3.2023 in einem gewohnten würdigen Rahmen im Hotel Daub statt. Neben zahlreichen Ehrengästen, u.a. Landrat Marco Prietz, Landtagsabgeordneter Dr. Marco Mohrmann, Kreisjägermeister Dr. Hermann Gerken und dem LJN Vizepräsident Ernst-Dieter Meinecke, war der Saal mit fast 160 Gästen sehr gut gefüllt.

 

Höhepunkt der diesjährigen JHV war die Wahl eines neuen 1. Vorsitzenden, denn nach 16 Jahren Amtszeit verzichtete Arno Schröder auf eigenen Wunsch auf eine erneute Kandidatur. Zum neuen ersten Vorsitzenden wurde einstimmig der bisherige Schatzmeister, Hendrik Bardenhagen aus Elm,

gewählt. Ebenfalls einstimmig war das Ergebnis für den somit benötigten neuen Schatzmeister, Thorben Böckmann (Elm).

 

Auch Ehrungen standen wieder auf dem Programm. Für sein langjähriges, sehr erfolgreiches Engagement für die Natur, Jagd und den Biotopschutz, bekam Arno Schröder von LJN Vizepräsident Ernst-Dieter Meinecke das Naturpflegerverdienstabzeichen der LJN verliehen. Neben Arno Schröder wurde auch Holger Westerwarp mit diesem Abzeichen geehrt. Hans Wilhelm Krohn wurde die LJN-Verdienstnadel in Silber überreicht. Mit der LJN-Verdienstnadel in Bronze wurden Andre Scholz und Hans Hinrich Pape ausgezeichnet. Für ihre 65-jährige Mitgliedschaft in der Jägerschaft wurden Joachim Behnken, Georg Wilhelm Daub und Friedrich Meyer geehrt. Die Auszeichnung für die 60-jährige Mitgliedschaft erhielten Günther Ludwigs, Jürgen Wichmann und Jürgen Wrobel.

 

Untermalt von der Bremervörder Bläsergruppe präsentierte Kreisjägermeister Dr. Hermann Gerken die Streckenstatistik. Es wurden u.a. 796 Stück Damwild (317 m /479 w), 1384 Stück Rehwild (670/714) und 261 Stück Schwarzwild sowie 575 Hasen, 670 Füchse, 1238 Stockenten und 603 Nutria gestreckt.

 

Einen wirklichen Höhepunkt stellte die Abschlussrede von Arno Schröder dar. Er ging scharf mit der Landes- und Bundespolitik ins Gericht - bei Jagd und Umweltthemen beherrsche Ideologie und nicht die notwendige Sachlichkeit die Entscheidungen.  Auch zum allgegenwärtigen Thema Wolf fand Arno Schröder klare Worte. Die stehenden Ovationen am Ende ließen keinen Zweifel an der Rückendeckung aus der Bremervörder Jägerschaft aufkommen.

Kreismeisterschaften im jagdlichen Schießen 2023

Am Samstag, 6.5.2023 wurden die Kreismeisterschaften im jagdlichen Schießen ausgetragen. Bei durchwachsenem Wetter und guter Stimmung stellten sich die 50 Teilnehmer einmal wieder auf dem Schießstand Ohrensen den unterschiedlichen Disziplinen mit Büchse und Flinte. Das Teilnehmerfeld umfasste in diesem Jahr ein breites Spektrum an Schützen mit ganz unterschiedlichen Resultaten. Allen Teilnehmern wurde bei Interesse im Anschluss an die Veranstaltung der Schießübungsnachweis ausgestellt.

 

Den Kreismeistertitel konnte sich mit 329 Punkten (29/3 Tauben) Christian Otto aus Oerel vor Wilfried Poppe aus Anderlingen mit 323 Punkten (29/4 Tauben) und Bernd Hastedt aus Fehrenbruch mit 314 Punkten (26/5 Tauben) sichern.

Kreismeister B wurde Bernd Hastedt mit 314 Punkten (26/5 Tauben), die Seniorenklasse gewann Walter Krüger aus Bevern mit 184 Punkten. Sieger in der Altersklasse wurde Wilfried Poppe mit 323 Punkten, die Damenkonkurrenz konnte einmal mehr Carmen Wilshusen aus Elm mit 305 Punkten für sich entscheiden und den Titel der Junioren gewann Darge Schiefke aus Seedorf mit 283 Punkten.

In der Mannschaftswertung setzte sich der Hegering Selsingen mit 1235 Punkten durch und verdrängt nach acht Jahren die Mannschaft des Hegering Sandbostel (1218 Punkte) vom ersten Platz.

 

Sieger in der Disziplin Flinte wurde Christian Otto mit 29/3 Tauben, die Büchsenkonkurrenz gewann Hinrich Schleeßelmann aus Bremervörde mit 192 Punkten.

 

Für das Erreichen bestimmter Punktzahlen werden darüber hinaus Leistungsnadeln vergeben. In diesem Jahr wurde die Leistungsnadel in Bronze an Harm-Bosse Schiefke aus Seedorf (257 Punkte) vergeben.

  

Der nächste Wettbewerb steht am 3.6.2023 an. Dann finden die Bezirksmeisterschaften auf dem Schießstand in Ohrensen statt. Allen Teilnehmern schon jetzt ein kräftiges Waidmannsheil!

  

Info Leistungsnadeln:

Gold:     300 Punkte

Silber:   260 Punkte

Bronze: 220 Punkte

 

 

Gesamtergebnisse im Überblick:

1 Christian Otto                                329

2 Wilfried Poppe                              323

3 Bernd Hastedt                               314

4 Andreas Bargmann                      313

5 Hinrich Schlesselmann               312

6 Jochen Schröder                           312

7 Malte Flau                                      312

8 Carmen Wilshusen                      305

9 Dirk Brünjes                                   303

10 Thomas Brandtjen                    297

11 Markus Willen                            290

12 Claus Wilkens                              288

13 Heiner Kriete                               286

14 Darge Schiefke                            283

15 Björn Schiefke                            278

16 Christian Stanze                         273

17 Nico Sagehorn                            270

18 Michael Sudwischer                 270

19 Jürgen Holsten                           269

20 Moritz Ahrens                             267

21 Mario Riesner                             265

22 Tobias Mrazik                              260

23 Harm-Bosse Schiefke               257

24 Jan-Andreas Bargmann           255

25 Ulf Ahrens                                    254

26 Ingo Reichard                              245

27 Matthias Stanze                         242

28 Marcus Lütjen                             242

29 Andreas Pape                              232

30 Oliver Rüsch                                226

31 Charlotte Garms                        211

32 Claus Knop                                   210

33 Jan Opitz                                       204

34 Arnold Winsemann                   200

35 Thees-Drewes Schiefeke         198

36 Sonja Lütjen                                197

37 Wilfried Foseler                         194

38 Martin Ahrens                            194

39 Heiko Rubach                              186

40 Martin Ney                                  185

41 Mette Garms                               184

42 Walter Krüger                             184

43 Jan Lüder Knabbe                      182

44 Kai Krüger                                     181

45 Tristan Gerken                            163

46 Karsten Michaelis                      157

47 Jendrick Witte                             156

48 Christian Michaelis                   152

49 Christof Jansen                           142

 

50 Detlef Bokelmann                     132

Neue Gesichter

Mit Ablauf des Jagdjahres 2021/2022 und den Wahlen auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung sind auch neue Gesichter in verschiedene Ämter der Jägerschaft gekommen, die wir hier einmal vorstellen möchten:

 

 

Neu im Vorstand:

Schatzmeister - Thorben Böckmann (22), Dipl. Finanzwirt (FH) aus Elm

 

 „Als Enkel, Sohn und Bruder von Jägern bin ich praktisch in die Jagd hineingeboren worden und seither hat diese stets eine Rolle in meinem Leben gespielt, sei es auf dem Hochsitz mit Opa oder als Jagdhelfer u. a. beim Kitzesuchen. So war die 2016 abgelegte Jägerprüfung auch nur folgerichtig.
Für die Möglichkeit, mich nun in der Jägerschaft engagieren zu können, bin ich dankbar und freue mich entsprechend auf meine neue Aufgabe als Schatzmeister. Persönlich wichtig ist mir dabei nicht nur die interne Arbeit, sondern, die Jagd auch Nichtjägern nahezubringen und für gegenseitiges Verständnis zu werben und zu sorgen.
Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.“

Neue Obleute: 

Jagdhornblasen - Simon Henn (25), Anlagenmeckaniker aus Elm

Ich bin Simon Henn, 25 Jahre und arbeite als Anlagenmechaniker. Den Jagdschein habe ich 2014 gemacht. Mit dem Jagdhornspielen habe ich im April 2022 angefangen. Da ich sowieso Musiker bin und für mich das Jagdhorn zur Jagd dazu gehört, war es keine Frage mehr, es spielen zu lernen. Ich freue mich, auf meine neue Aufgabe als Obmann der Bläsergruppe Bremervörde.“

 

Wir bedanken und an dieser Stelle herzlich bei Simons Vorgängerin, Traute Bockelmann, für ihre Arbeit als Obfrau der Bläsergruppe in den letzten fast 14 Jahren.

Jungjägerausbildung

Nach fast 8 Monaten Ausbildung war es soweit, am 29.4. wurde den erfolgreichen Absolventen des Jagdkurses im Gasthaus Viebrock in Brauel die Jägerbriefe überreicht. 11 stolze Jungjägerinnen und Jungjäger feierten mit Freunden und Angehörigen bis tief in die Nacht. Dieser Jagdkurs war der erste Kurs dessen Ausrichtung in Verantwortung der Zevener Jägerschaft stand. Die Kursleitung bekam mit Janis Elias ein neues Gesicht; Ihr stand mit Sigfried Rakowitz als Doppelspitze ein "Alter Hase" mit Rat und Tat zur Seite. Mit 13 Teilnehmern war es diesmal ein relativ kleiner Kurs. Die geringe Teilnehmerzahl führt man in den Jägerschaften zum größten Teil auf Corona zurück. Viele Interessierte zögerten, da es in den dritten "Corona-Winter" ging. Entgegen der Befürchtungen spielte das sonst omnipräsente Virus für den Ablauf des Kurses keine Rolle mehr.
Im September startete der Weg zum Grünen Abitur: zweimal wöchentlich Unterricht, Reviergänge und Schießtraining prägten für die nächsten Monate die Wochenabläufe der Teilnehmer. Trotz dieser Fülle an Terminen blieben alle mit Spaß und Engagement dabei. Nach den bestandenen Schießprüfungen im Dezember, standen im April die schriftliche und praktische Prüfung an. Von 13 Teilnehmern haben 11 die Prüfung erfolgreich abschließen können. Als Kursbester schloss Mike Burmester ab.
Die Überreichung der Jägerbriefe durch Kreisjägermeister Dr. Hermann Gerken, unterstützt von den Vorsitzenden der Jägerschaften Zeven und Bremervörde Behlke Mohrmann und Hendrik Bardenhagen, wurde durch die Zevener Bläsergruppe standesgemäß untermalt.

Wir wünschen den erfolgreichen Jungjägerinnen und Jungjägern Waidmannsheil und viel Erfolg, vor allem aber auch die Chance in hiesigen Revieren eine Chance zu bekommen auf Jagd gehen zu können.

 

Wenn Sie bei sich im Revier jagdliche Unterstützung benötigen und gern einem Jungjäger eine Chance geben möchten, können Sie sich gern mit uns als Vorstand oder mit dem Obmann Junge Jäger Tom Schlichting in Verbindung setzen.

Verbot der Verwendung von Bleischrot an und in Feuchtgebieten

Die „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)“ ist nun bereits seit einigen Jahren in Kraft.

 

Hinter dieser Verordnung verbirgt sich ein komplexes Regularium zum Chemikalienrecht. Die konsolidierte Fassung in deutscher Sprache (abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02006R1907-20221217 ) weist inzwischen einen Umfang von sage und schreibe 569 Seiten auf. Für größere Chemieunternehmen mag das noch beherrschbar sein. Der einzelne Bürger verliert jedoch schnell den Überblick.

 

Umso verwunderlicher ist es, dass wir Jäger nun direkte Adressaten bestimmter Regelungen dieser Verordnung werden:

 

So ist es seit dem 16. Februar in oder im Umkreis von 100 m von Feuchtgebieten verboten

 

Schrotmunition mit einer Bleikonzentration (angegeben als Metall) von mindestens 1 % des Gewichts zu verschießen,

sowie Schrotmunition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen.

 

Feuchtgebiete in diesem Sinne sind „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß‑, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen“. Hierunter fallen eben auch die in unserer Region häufig anzutreffenden Gräben entlang der Weideflächen.

 

Problematisch ist zudem, dass in den vorgenannten Fällen keine Unschuldsvermutung gilt. Wenn ein Jäger Bleimunition mit sich führt, muss er im Zweifelsfall beweisen, dass er nicht beabsichtigt hat, diese in Feuchtgebieten zu nutzen (sogen. Beweislastumkehr). Ein solcher Beweis dürfte praktisch schwer, bzw. nicht zu führen sein.

  

Fazit:

 

In den wenigsten norddeutschen Revieren dürfte es möglich sein, bei einem Schrotschuss einen Abstand von mehr als 100 Metern zu Feuchtgebieten zu halten. Wer auf der sicheren Seiten sein will, sollte daher zukünftig möglichst auf den Einsatz von Bleimunition verzichten.

Vorsicht bei Umwegen auf dem Weg ins Revier!

Viele Jäger haben sicher schon einmal mit dem Gedanken gespielt nach dem morgendlichen Ansitz noch schnell ein paar Brötchen vom Bäcker zu holen. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade (VG Stade, Beschluss vom 16. Februar 2023 – 1 B 85/23 –) macht deutlich, dass dies gut überlegt sein will.

 

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Ein Jäger fuhr in sein Revier um Fallen zu kontrollieren. Im Anschluss wollte er noch ein Rezept von seinem Arzt und Frühstück bei einem Bäcker abholen. Beim Bäcker  angekommen habe er seinen mitgeführten Revolver in einen Rucksack gesteckt, diesen geschlossen und hinter den Fahrersitz gestellt. Als er im Begriff gewesen sei, auszusteigen, habe er einen starken Schmerz und Atemnot verspürt. Er sei auf seinen Fahrersitz zurückgerutscht und habe einen Passanten gebeten, einen Krankenwagen zu rufen. Der Jäger wies den Sanitäter an, den Rucksack mit der Waffe zu holen, um diesen auf dem Weg in das Krankenhaus bei der nächsten Polizeiwache abzugeben. Die Jagdbehörde entzog dem Jäger daraufhin den Jagdschein und erklärte diesen für ungültig.

Sie begründete dies damit, dass der Jäger in Hinblick auf die Waffe nicht seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen sei, da er sich durch die Fahrt. nicht mehr auf dem direkten Weg zwischen seinem Jagdbezirk und seiner Wohnanschrift befunden habe. Insofern habe die Fahrt nicht mehr im Zusammenhang mit der Jagd, der Jagdausübung oder dem Jagdschutz gestanden. Dagegen wandte sich der Jäger im Zuge eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens an das Verwaltungsgericht Stade.

 

Entscheidung des Gerichts:

Das Begehrend des Jägers blieb ohne Erfolg! Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit des behördlichen Vorgehens. Die Waffenbehörde habe zu Recht angenommen, dass Tatsachen eingetreten sind, die zur Folge haben, dass der Jäger nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 WaffG besitzt.

Waffenbesitzer müssten die die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Waffen abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Im Grundsatz seien Waffen in besonders gesicherten Behältnissen – insbesondere in Waffenschränken in Gebäuden – aufzubewahren. Ausnahmsweise könne davon nach § 13 Abs. 9 AWaffV  abgewichen werden, wenn die Waffen/Munition in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd von dem sicheren Aufbewahrungsort in der Wohnung in eine weniger sichere Aufbewahrungssituation verbracht würden. Dieser unmittelbare Zusammenhang sei hier unterbrochen worden.

 

Neben den direkt Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, könne ein Zusammenhang noch bei Unterbrechungen auf der Wegstrecke zum Zwecke des Tankens, der Einnahme des Mittagessens etc. oder bei „Abstechern“ zur Bank, zum Einkaufen, zur Post o.ä. angenommen werden. Mit „Abstechern“ seien aber nur Verlängerungen der Hin- und Rückwege zur und von der Jagd gemeint, die nicht wesentlich ins Gewicht fallen und für die ein rechtfertigender Grund ersichtlich ist, Waffen/Munition auch währenddessen vorübergehend außerhalb der Wohnung aufzubewahren. Der Umweg des Jägers sei hier jedoch nicht mehr von den Ausnahmen umfasst gewesen.

 

Am Ergebnis ändere es auch nichts, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten des Jägers gehandelt habe. Denn auch ein einmaliger Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften könne die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG rechtfertigen.

  

Einordnung:

Interessant ist die Entscheidung insbesondere vor dem Hintergrund, dass das VG Stade in derartigen Angelegenheiten in der Regel auch für die Jäger mit Wohnsitz im Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig ist. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren getroffen wurde. Grundlage hierfür ist eine „summarische Prüfung“. Das bedeutet, dass das Gericht in einem verkürzten Verfahren eine Prognose darüber getroffen hat, wie das Hauptsacheverfahren ausgehen würde. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass das Gericht im  Hauptsacheverfahren zu einem anderen Ergebnis gelangt. Nichtsdestotrotz macht der Beschluss sehr deutlich, dass Jäger beim Umgang mit ihren Waffen besonders sorgfältig sein müssen. Im Zweifelsfall sollte die Waffe lieber zuerst nach Hause gebracht werden, bevor weitere Erledigungen vorgenommen werden. 

Schutz für den Jagdhund im Einsatz

Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit einen 10 % Rabatt bei Out Dog abzurufen.

Der Rabatt gilt für Westen und Bekleidung. 

 

http://www.outdog.org/

Download
Antragsformular
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Unfallversicherung für den Jagdhund

Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH versichert.

 

Weitere Infos und die Schadensanzeige finden Sie in unserer neuen Rubrik Unfallversicherung Jagdhund

Achtung Kinderstube!

Die neuen Hinweisschilder zur Leinenpflicht in der Setz- und Brutzeit. Die Schilder sind für Revierinhaber über Ihre Hegeringleiter erhältlich.

Siehe Downloaddatei:

Download
Achtung Kinderstube!
Eine Aktion der Jägerschaft Bremervörde zur Setz- und Brutzeit.
Achtung_Kinderstube.pdf
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Neue Homepage

Neue eigenständige Homepage der Jägerschaft zum 01.05.2012 eingeführt.

Fragen, Anregungen und Reaktionen bitte an Christian Katt .