Die Jahreshauptversammlung und die Hegeschau der Jägerschaft Bremervörde fanden am 18.3.2023 in einem gewohnten würdigen Rahmen im Hotel Daub statt. Neben zahlreichen Ehrengästen, u.a. Landrat Marco Prietz, Landtagsabgeordneter Dr. Marco Mohrmann, Kreisjägermeister Dr. Hermann Gerken und dem LJN Vizepräsident Ernst-Dieter Meinecke, war der Saal mit fast 160 Gästen sehr gut gefüllt.
Höhepunkt der diesjährigen JHV war die Wahl eines neuen 1. Vorsitzenden, denn nach 16 Jahren Amtszeit verzichtete Arno Schröder auf eigenen Wunsch auf eine erneute Kandidatur. Zum neuen ersten Vorsitzenden wurde einstimmig der bisherige Schatzmeister, Hendrik Bardenhagen aus Elm,
gewählt. Ebenfalls einstimmig war das Ergebnis für den somit benötigten neuen Schatzmeister, Thorben Böckmann (Elm).
Auch Ehrungen standen wieder auf dem Programm. Für sein langjähriges, sehr erfolgreiches Engagement für die Natur, Jagd und den Biotopschutz, bekam Arno Schröder von LJN Vizepräsident Ernst-Dieter Meinecke das Naturpflegerverdienstabzeichen der LJN verliehen. Neben Arno Schröder wurde auch Holger Westerwarp mit diesem Abzeichen geehrt. Hans Wilhelm Krohn wurde die LJN-Verdienstnadel in Silber überreicht. Mit der LJN-Verdienstnadel in Bronze wurden Andre Scholz und Hans Hinrich Pape ausgezeichnet. Für ihre 65-jährige Mitgliedschaft in der Jägerschaft wurden Joachim Behnken, Georg Wilhelm Daub und Friedrich Meyer geehrt. Die Auszeichnung für die 60-jährige Mitgliedschaft erhielten Günther Ludwigs, Jürgen Wichmann und Jürgen Wrobel.
Untermalt von der Bremervörder Bläsergruppe präsentierte Kreisjägermeister Dr. Hermann Gerken die Streckenstatistik. Es wurden u.a. 796 Stück Damwild (317 m /479 w), 1384 Stück Rehwild (670/714) und 261 Stück Schwarzwild sowie 575 Hasen, 670 Füchse, 1238 Stockenten und 603 Nutria gestreckt.
Einen wirklichen Höhepunkt stellte die Abschlussrede von Arno Schröder dar. Er ging scharf mit der Landes- und Bundespolitik ins Gericht - bei Jagd und Umweltthemen beherrsche Ideologie und nicht die notwendige Sachlichkeit die Entscheidungen. Auch zum allgegenwärtigen Thema Wolf fand Arno Schröder klare Worte. Die stehenden Ovationen am Ende ließen keinen Zweifel an der Rückendeckung aus der Bremervörder Jägerschaft aufkommen.
Am Samstag, 6.5.2023 wurden die Kreismeisterschaften im jagdlichen Schießen ausgetragen. Bei durchwachsenem Wetter und guter Stimmung stellten sich die 50 Teilnehmer einmal wieder auf dem Schießstand Ohrensen den unterschiedlichen Disziplinen mit Büchse und Flinte. Das Teilnehmerfeld umfasste in diesem Jahr ein breites Spektrum an Schützen mit ganz unterschiedlichen Resultaten. Allen Teilnehmern wurde bei Interesse im Anschluss an die Veranstaltung der Schießübungsnachweis ausgestellt.
Den Kreismeistertitel konnte sich mit 329 Punkten (29/3 Tauben) Christian Otto aus Oerel vor Wilfried Poppe aus Anderlingen mit 323 Punkten (29/4 Tauben) und Bernd Hastedt aus Fehrenbruch mit 314 Punkten (26/5 Tauben) sichern.
Kreismeister B wurde Bernd Hastedt mit 314 Punkten (26/5 Tauben), die Seniorenklasse gewann Walter Krüger aus Bevern mit 184 Punkten. Sieger in der Altersklasse wurde Wilfried Poppe mit 323 Punkten, die Damenkonkurrenz konnte einmal mehr Carmen Wilshusen aus Elm mit 305 Punkten für sich entscheiden und den Titel der Junioren gewann Darge Schiefke aus Seedorf mit 283 Punkten.
In der Mannschaftswertung setzte sich der Hegering Selsingen mit 1235 Punkten durch und verdrängt nach acht Jahren die Mannschaft des Hegering Sandbostel (1218 Punkte) vom ersten Platz.
Sieger in der Disziplin Flinte wurde Christian Otto mit 29/3 Tauben, die Büchsenkonkurrenz gewann Hinrich Schleeßelmann aus Bremervörde mit 192 Punkten.
Für das Erreichen bestimmter Punktzahlen werden darüber hinaus Leistungsnadeln vergeben. In diesem Jahr wurde die Leistungsnadel in Bronze an Harm-Bosse Schiefke aus Seedorf (257 Punkte) vergeben.
Der nächste Wettbewerb steht am 3.6.2023 an. Dann finden die Bezirksmeisterschaften auf dem Schießstand in Ohrensen statt. Allen Teilnehmern schon jetzt ein kräftiges Waidmannsheil!
Info Leistungsnadeln:
Gold: 300 Punkte
Silber: 260 Punkte
Bronze: 220 Punkte
Gesamtergebnisse im Überblick:
1 Christian Otto 329
2 Wilfried Poppe 323
3 Bernd Hastedt 314
4 Andreas Bargmann 313
5 Hinrich Schlesselmann 312
6 Jochen Schröder 312
7 Malte Flau 312
8 Carmen Wilshusen 305
9 Dirk Brünjes 303
10 Thomas Brandtjen 297
11 Markus Willen 290
12 Claus Wilkens 288
13 Heiner Kriete 286
14 Darge Schiefke 283
15 Björn Schiefke 278
16 Christian Stanze 273
17 Nico Sagehorn 270
18 Michael Sudwischer 270
19 Jürgen Holsten 269
20 Moritz Ahrens 267
21 Mario Riesner 265
22 Tobias Mrazik 260
23 Harm-Bosse Schiefke 257
24 Jan-Andreas Bargmann 255
25 Ulf Ahrens 254
26 Ingo Reichard 245
27 Matthias Stanze 242
28 Marcus Lütjen 242
29 Andreas Pape 232
30 Oliver Rüsch 226
31 Charlotte Garms 211
32 Claus Knop 210
33 Jan Opitz 204
34 Arnold Winsemann 200
35 Thees-Drewes Schiefeke 198
36 Sonja Lütjen 197
37 Wilfried Foseler 194
38 Martin Ahrens 194
39 Heiko Rubach 186
40 Martin Ney 185
41 Mette Garms 184
42 Walter Krüger 184
43 Jan Lüder Knabbe 182
44 Kai Krüger 181
45 Tristan Gerken 163
46 Karsten Michaelis 157
47 Jendrick Witte 156
48 Christian Michaelis 152
49 Christof Jansen 142
50 Detlef Bokelmann 132
Mit Ablauf des Jagdjahres 2021/2022 und den Wahlen auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung sind auch neue Gesichter in verschiedene Ämter der Jägerschaft gekommen, die wir hier einmal vorstellen möchten:
Neu im Vorstand:
Schatzmeister - Thorben Böckmann (22), Dipl. Finanzwirt (FH) aus Elm
„Als Enkel, Sohn und Bruder von Jägern bin ich praktisch in die Jagd hineingeboren
worden und seither hat diese stets eine Rolle in meinem Leben gespielt, sei es auf dem Hochsitz mit Opa oder als Jagdhelfer u. a. beim Kitzesuchen. So war die 2016 abgelegte Jägerprüfung auch nur
folgerichtig.
Für die Möglichkeit, mich nun in der Jägerschaft engagieren zu können, bin ich dankbar und freue mich entsprechend auf meine neue Aufgabe als Schatzmeister. Persönlich wichtig ist mir dabei nicht
nur die interne Arbeit, sondern, die Jagd auch Nichtjägern nahezubringen und für gegenseitiges Verständnis zu werben und zu sorgen.
Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.“
Neue Obleute:
Jagdhornblasen - Simon Henn (25), Anlagenmeckaniker aus Elm
„Ich bin Simon Henn, 25 Jahre und arbeite als Anlagenmechaniker. Den Jagdschein habe ich 2014 gemacht. Mit dem Jagdhornspielen habe ich im April 2022 angefangen. Da ich sowieso Musiker bin und für mich das Jagdhorn zur Jagd dazu gehört, war es keine Frage mehr, es spielen zu lernen. Ich freue mich, auf meine neue Aufgabe als Obmann der Bläsergruppe Bremervörde.“
Wir bedanken und an dieser Stelle herzlich bei Simons Vorgängerin, Traute Bockelmann, für ihre Arbeit als Obfrau der Bläsergruppe in den letzten fast 14 Jahren.
Nach fast 8 Monaten Ausbildung war es soweit, am 29.4. wurde den erfolgreichen Absolventen des Jagdkurses im Gasthaus Viebrock in Brauel die Jägerbriefe überreicht. 11 stolze Jungjägerinnen und
Jungjäger feierten mit Freunden und Angehörigen bis tief in die Nacht. Dieser Jagdkurs war der erste Kurs dessen Ausrichtung in Verantwortung der Zevener Jägerschaft stand. Die Kursleitung bekam
mit Janis Elias ein neues Gesicht; Ihr stand mit Sigfried Rakowitz als Doppelspitze ein "Alter Hase" mit Rat und Tat zur Seite. Mit 13 Teilnehmern war es diesmal ein relativ kleiner Kurs. Die
geringe Teilnehmerzahl führt man in den Jägerschaften zum größten Teil auf Corona zurück. Viele Interessierte zögerten, da es in den dritten "Corona-Winter" ging. Entgegen der Befürchtungen
spielte das sonst omnipräsente Virus für den Ablauf des Kurses keine Rolle mehr.
Im September startete der Weg zum Grünen Abitur: zweimal wöchentlich Unterricht, Reviergänge und Schießtraining prägten für die nächsten Monate die Wochenabläufe der Teilnehmer. Trotz dieser
Fülle an Terminen blieben alle mit Spaß und Engagement dabei. Nach den bestandenen Schießprüfungen im Dezember, standen im April die schriftliche und praktische Prüfung an. Von 13 Teilnehmern
haben 11 die Prüfung erfolgreich abschließen können. Als Kursbester schloss Mike Burmester ab.
Die Überreichung der Jägerbriefe durch Kreisjägermeister Dr. Hermann Gerken, unterstützt von den Vorsitzenden der Jägerschaften Zeven und Bremervörde Behlke Mohrmann und Hendrik Bardenhagen,
wurde durch die Zevener Bläsergruppe standesgemäß untermalt.
Wir wünschen den erfolgreichen Jungjägerinnen und Jungjägern Waidmannsheil und viel Erfolg, vor allem aber auch die Chance in hiesigen Revieren eine Chance zu bekommen auf Jagd gehen zu können.
Wenn Sie bei sich im Revier jagdliche Unterstützung benötigen und gern einem Jungjäger eine Chance geben möchten, können Sie sich gern mit uns als Vorstand oder mit dem Obmann Junge Jäger Tom Schlichting in Verbindung setzen.
Die „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)“ ist nun bereits seit einigen Jahren in Kraft.
Hinter dieser Verordnung verbirgt sich ein komplexes Regularium zum Chemikalienrecht. Die konsolidierte Fassung in deutscher Sprache (abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02006R1907-20221217 ) weist inzwischen einen Umfang von sage und schreibe 569 Seiten auf. Für größere Chemieunternehmen mag das noch beherrschbar sein. Der einzelne Bürger verliert jedoch schnell den Überblick.
Umso verwunderlicher ist es, dass wir Jäger nun direkte Adressaten bestimmter Regelungen dieser Verordnung werden:
So ist es seit dem 16. Februar in oder im Umkreis von 100 m von Feuchtgebieten verboten
Schrotmunition mit einer Bleikonzentration (angegeben als Metall) von mindestens 1 % des Gewichts zu verschießen,
sowie Schrotmunition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen.
Feuchtgebiete in diesem Sinne sind „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß‑, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen“. Hierunter fallen eben auch die in unserer Region häufig anzutreffenden Gräben entlang der Weideflächen.
Problematisch ist zudem, dass in den vorgenannten Fällen keine Unschuldsvermutung gilt. Wenn ein Jäger Bleimunition mit sich führt, muss er im Zweifelsfall beweisen, dass er nicht beabsichtigt hat, diese in Feuchtgebieten zu nutzen (sogen. Beweislastumkehr). Ein solcher Beweis dürfte praktisch schwer, bzw. nicht zu führen sein.
Fazit:
In den wenigsten norddeutschen Revieren dürfte es möglich sein, bei einem Schrotschuss einen Abstand von mehr als 100 Metern zu Feuchtgebieten zu halten. Wer auf der sicheren Seiten sein will, sollte daher zukünftig möglichst auf den Einsatz von Bleimunition verzichten.
Viele Jäger haben sicher schon einmal mit dem Gedanken gespielt nach dem morgendlichen Ansitz noch schnell ein paar Brötchen vom Bäcker zu holen. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade (VG Stade, Beschluss vom 16. Februar 2023 – 1 B 85/23 –) macht deutlich, dass dies gut überlegt sein will.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Ein Jäger fuhr in sein Revier um Fallen zu kontrollieren. Im Anschluss wollte er noch ein Rezept von seinem Arzt und Frühstück bei einem Bäcker abholen. Beim Bäcker angekommen habe er seinen mitgeführten Revolver in einen Rucksack gesteckt, diesen geschlossen und hinter den Fahrersitz gestellt. Als er im Begriff gewesen sei, auszusteigen, habe er einen starken Schmerz und Atemnot verspürt. Er sei auf seinen Fahrersitz zurückgerutscht und habe einen Passanten gebeten, einen Krankenwagen zu rufen. Der Jäger wies den Sanitäter an, den Rucksack mit der Waffe zu holen, um diesen auf dem Weg in das Krankenhaus bei der nächsten Polizeiwache abzugeben. Die Jagdbehörde entzog dem Jäger daraufhin den Jagdschein und erklärte diesen für ungültig.
Sie begründete dies damit, dass der Jäger in Hinblick auf die Waffe nicht seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen sei, da er sich durch die Fahrt. nicht mehr auf dem direkten Weg zwischen seinem Jagdbezirk und seiner Wohnanschrift befunden habe. Insofern habe die Fahrt nicht mehr im Zusammenhang mit der Jagd, der Jagdausübung oder dem Jagdschutz gestanden. Dagegen wandte sich der Jäger im Zuge eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens an das Verwaltungsgericht Stade.
Entscheidung des Gerichts:
Das Begehrend des Jägers blieb ohne Erfolg! Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit des behördlichen Vorgehens. Die Waffenbehörde habe zu Recht angenommen, dass Tatsachen eingetreten sind, die zur Folge haben, dass der Jäger nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 WaffG besitzt.
Waffenbesitzer müssten die die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Waffen abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Im Grundsatz seien Waffen in besonders gesicherten Behältnissen – insbesondere in Waffenschränken in Gebäuden – aufzubewahren. Ausnahmsweise könne davon nach § 13 Abs. 9 AWaffV abgewichen werden, wenn die Waffen/Munition in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd von dem sicheren Aufbewahrungsort in der Wohnung in eine weniger sichere Aufbewahrungssituation verbracht würden. Dieser unmittelbare Zusammenhang sei hier unterbrochen worden.
Neben den direkt Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, könne ein Zusammenhang noch bei Unterbrechungen auf der Wegstrecke zum Zwecke des Tankens, der Einnahme des Mittagessens etc. oder bei „Abstechern“ zur Bank, zum Einkaufen, zur Post o.ä. angenommen werden. Mit „Abstechern“ seien aber nur Verlängerungen der Hin- und Rückwege zur und von der Jagd gemeint, die nicht wesentlich ins Gewicht fallen und für die ein rechtfertigender Grund ersichtlich ist, Waffen/Munition auch währenddessen vorübergehend außerhalb der Wohnung aufzubewahren. Der Umweg des Jägers sei hier jedoch nicht mehr von den Ausnahmen umfasst gewesen.
Am Ergebnis ändere es auch nichts, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten des Jägers gehandelt habe. Denn auch ein einmaliger Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften könne die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG rechtfertigen.
Einordnung:
Interessant ist die Entscheidung insbesondere vor dem Hintergrund, dass das VG Stade in derartigen Angelegenheiten in der Regel auch für die Jäger mit Wohnsitz im Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig ist. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren getroffen wurde. Grundlage hierfür ist eine „summarische Prüfung“. Das bedeutet, dass das Gericht in einem verkürzten Verfahren eine Prognose darüber getroffen hat, wie das Hauptsacheverfahren ausgehen würde. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren zu einem anderen Ergebnis gelangt. Nichtsdestotrotz macht der Beschluss sehr deutlich, dass Jäger beim Umgang mit ihren Waffen besonders sorgfältig sein müssen. Im Zweifelsfall sollte die Waffe lieber zuerst nach Hause gebracht werden, bevor weitere Erledigungen vorgenommen werden.
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Der Rabatt gilt für Westen und Bekleidung.
Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH versichert.
Weitere Infos und die Schadensanzeige finden Sie in unserer neuen Rubrik Unfallversicherung Jagdhund
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Siehe Downloaddatei:
Neue Homepage
Neue eigenständige Homepage der Jägerschaft zum 01.05.2012 eingeführt.
Fragen, Anregungen und Reaktionen bitte an Christian Katt .