Jungjägerkurs startet
Der neue Jagdkurs startet im September, am 7.9. um 19:30 Uhr findet der Infoabend bei Blanken, Brunshoopweg 1, in 27412 Hepstedt statt. Bei Interesse wenden Sie sich gern schon vorher an Janis Elias janis.elias@gmx.de
Neuauflage „Von der Strecke auf den Teller“
„Von der Strecke auf den Teller“ nach dem tollen Erfolg letztes Jahr planen wir auch dieses Jahr im Herbst Niederwildkochkurse mit dem Hause Ahrens. Wenn Sie Interesse haben oder Fragen melden sie sich unter info@jaegerschaft-bremervoerde.de oder info@gasthof-ahrens.de
Bläserkurs für Neulinge und Wiedereinsteiger
Bei ausreichendem Interesse möchte die Bläsergruppe der Jägerschaft wieder einen Kurs für Neulinge oder Wiedereinsteiger anbieten. Interessenten können sich beim Bläserobmann simon-henn.1@gmx.de melden
Neue Mitarbeiterin Ordnungsamt Landkreis Bremervörde
Eine positive Nachricht gibt es aus dem Kreishaus: Gefühlt „ewig“ war die Stelle Regina Thoms im Ordnungsamt in Bremervörde vakant. Im Juli kam dann die gute Nachricht: Die Stelle wird endlich wieder besetzt. Frau Franka Stoltze wird mit Abschluss der Einarbeitungsphase die Nachfolge antreten und voraussichtlich noch im Herbst die Tätigkeit in Bremervörde aufnehmen.
Aufnahme von verletzten Greifvögeln und Eulen
die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg Wümme hat der Falknerin Silke Raichle, Huddelkamp 5, 21717 Helmste (0176-34903158) die Legitimation erteilt verletzte Greifvögel und Eulen anzunehmen.
Schießnachweis:
Nach der Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetz im Jahr 2022 ist für die Teilnahme an allen Gesellschaftsjagden ein Schießnachweis, der nicht älter ist als ein Jahr, Pflicht. Dies gilt sowohl für Jagden mit der Büchse als auch Jagden mit der Flinte. Neben den Terminen über Ihre Hegeringe gibt es die Möglichkeit sich mit den entsprechenden Schießständen direkt in Verbindung zu setzen. Aus organisatorischen Gründen sollte man einen Termin vereinbaren, eventuell ist die zur Ausstellung des Schießnachweises berechtigte Person nicht da.
Revierübergreifende Drückjagden
Hegebezirk Kuhstedter Wald 04.11.2023
Hegering Byhusen 18.11.2023
Hegering Selsingen 18.11.2023
Falje 22.11.2023
Beverner Wald und Stüh 08.12.2023
Geestequelle 04.11.2023
Prävention der Afrikanischen Schweinepest
das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat, entgegen vorheriger Aussagen, mitgeteilt, dass die zum 31.12.2022 ausgelaufene Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP) nicht verlängert wird. Für das Jahr 2023 wird der entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden nicht mehr entschädigt.
Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31. Dezember 2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung ausgezahlt.
Anfang Juni wurde in Drochtersen ein verhaltensauffälliger Fuchs erlegt, bei dem der Staupevirus nachgewiesen wurde. https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/wildtiere_und_jagd/staupe-nach-wie-vor-aktuell-73580.html
Besonders für Hunde ist die Staupe eine hochansteckende und häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung. Das Virus wird durch Speichel, Nasen- und Augensekret, sowie Kot und Urin der infizierten Tiere übertragen. Empfängliche Tiere stecken sich über diese Ausscheidungen oder durch gegenseitiges Belecken an oder sie nehmen den Erreger mit verunreinigtem Wasser, Futter oder aus der Umgebung auf. Besonders gefährdet sind Jungtiere. Eine Impfung gegen Staupe ist die wichtigste Schutzmaßnahme. Es wird Hundehaltern daher dringend geraten, den Impfschutz ihrer Hunde zu überprüfen und diese regelmäßig gegen Staupe impfen zu lassen. Deshalb sollte jeder Jäger/ jede Jägerin besonders auf einen ausreichenden Impfschutz seines/ihres Hundes achten. Bei Zweifeln über den Impfschutz kann der Haustierarzt kontaktiert werden.
Für Menschen ist das Hundestaupevirus ungefährlich.
Brauchbare Hunde sind eine entscheidende Grundlage unserer Jagd. Für die Ausbildung wird Schleppwild benötigt, benötigt werden besonders Fuchs und Kaninchen. Oft ist der einzige Weg der Schleppwildhandel.
Sie haben aber die Möglichkeit die Hundeführer der Jägerschaft zu unterstützen: Wer keine Verwendung für den gut erhaltenen Schrot(!)-Fuchs hat oder z.B. so viele Kaninchen erlegt konnte, dass die Truhe voll ist, möge unseren Hundeobmann Stefan Lorenz stefan.lorenz.1966@freenet.de kontaktieren. Alternativ Sebastian Poppe 0174-8617511 (gern WhatsApp)
(da es sich in diesen Fällen nicht um lebenswichtige Entscheidungen handelt, bitte nicht sofort zeitnah nach der Erlegung beim Mondansitz den Anruf starten).
Bitte beachten Sie, auch wenn diesem Wild nicht die Verwendung als Lebensmittel zukommt, bitte diese Stücke trotzdem entsprechend sorgfältig behandeln. Die Hundeführer arbeiten möglichst lange mit den einzelnen Stücken – hier hilft der gut in der Wärme durchgezogene Altfuchs nicht wirklich weiter.
Auch wenn es mal die Antwort geben wird „aktuell habe ich keinen Bedarf“, fragen Sie bitte das nächste Mal wieder an. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.
Seit Jahren unterstützt die Bremervörder Jägerschaft mit biotopverbessernden Maßnahmen die heimische Flora und Fauna. Nicht nur Wildtiere wie Fasan und Rebhuhn profitieren davon auch zahllose Insektenarten und Vögel finden in diesen Flächen eine Heimat.
Besonders erfolgreich sind seit Jahren die unterschiedlichen Förderprogramme für Blühstreifen. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rotenburg Wümme und der Landesjägerschaft wurden in unterschiedlichem Umfang ein oder zweijährige Blühstreifen gefördert. So wurde beim Programm der Landesjägerschaft für einjährige Blühstreifen den Landwirten in den Revieren der Bremervörder Jägerschaft das Saatgut kostenlos zur Verfügung gestellt.
Überraschend für die Bremervörder Jägerschaft wurde dieses Programm 2023 eingestellt. Einige Landwirte haben aus Bewirtschaftungsgründen nur die Möglichkeit für die einjährigen Blühstreifen. Damit auch diese zusätzlichen Flächen für den aktiven Naturschutz zur Verfügung gestellt werden konnten, hat der Vorstand der Bremervörder Jägerschaft entschieden dieses Programm auch noch für 2023 weiterzuführen. Ungefähr 3500 € wurden als Mittel hierfür eingesetzt. Unterstützung gab zusätzlich von der Sparkasse Rotenburg-Bremervörde, die sich mit 500 € beteilige. So entstanden, zusammen mit den vom Landkreis geförderten Flächen, fast 50 ha Blühstreifen in dem Gebiet der Bremervörder Jägerschaft. Am 22.8.2023 begutachtete der Vorsitzende der Jägerschaft Hendrik Bardenhagen zusammen mit dem Hegeringleiter Detlef Bockelmann und Naturschutzobmann des Hegerings Byhusen, Christian Bardenhagen, beispielhaft eine gelungene Blüstreifenfläche in Farven. Auf der 2500 qm großen Fläche von Klaus Hinrich Tamke bilden Ölrettich, Bockshornklee, Borretsch, Senf, u.v.m. mit den strahlenden Sonnenblumen nicht nur eine optische Bereicherung der Feldmark – in dieser Fläche brummt und summt es auch von Insekten.
Landwirte, die sich an solchen Programmen beteiligen möchten, können sich gern an die Jägerschaft wenden, sie werden dann an den Naturschutzobmann des entsprechenden Hegerings vermittelt. Selbstverständlich können sich auch Firmen oder Privatpersonen melden, die sich gern an diesem aktiven Naturschutz „vor der Haustür“ beteiligen möchten.
Mit einem großartigen Erfolg kehrte Christian Otto von den Landesmeisterschaften der Einzelschützen in der A-Klasse am 26.8. aus Liebenau heim. Der Oereler Schütze holte sich den Landesmeistertitel als Gesamtsieger und auch den Titel als Landesmeister A mit der Flinte.
Mit 321 Punkte und 28 Tauben war Christian Otto erster des 13 Teilnehmer umfassenden Schützenfeldes. Die Grundlage für seine Teilnahme an der Einzelmeisterschaft der A-Schützen hatte Christian Otto am 24.6. bei Landesmeisterschaften der Mannschaften mit sehr guten 333 Punkten (188 Kugel und 29 Tauben) gelegt. Mit diesem Ergebnis belegte er den 19 Platz in der Gesamtwertung von 383 Teilnehmern (inklusive der Schützen der Sonderklassen).
Herzlichen Glückwunsch und Waidmannsheil an Christian!
In Jägerkreisen hat sich die Wildbratwurst in den letzten Jahren als fester Bestandteil des Grillmenus etabliert. Um diese leckere Wildspezialität (somit den allgemeinen Bedarf an Wildbret zu steigern) in der Bevölkerung bekannter zu machen, hat man sich im Vorstand der Jägerschaft entschieden, neben dem beliebten Infomobil auch mit einer eigenen Bude am Bremervörder Seefest teilzunehmen. Bei größtenteils gutem Wetter waren die beiden Tage ein voller Erfolg, die Rehkrakauer und die Wildschweinbratwurst fanden reißenden Absatz.
Neben den Würsten war natürlich das mit Präparaten großzügig ausgestattete Infomobil von Astrid Brantjen ein Anlaufpunkt vor allem für die kleinen Besucher.
„Völlig ausverkauft!“ war das kurze aber sehr positive Resümee
Ein besonderer Dank an die ehrenamtlichen Helfer. Die Standbesetzung bestand aus, Freya Tinz, Sonja Lütjen, Jascha Grotheer, Jannis Hannsen, Thies Engelke, Astrid Brantjen, Hendrik Bardenhagen, Marcus Lütjen und Julian Müller.
Unzählige Stunden haben Jägerinnen und Jäger, aber auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auch dieses Jahr wieder freiwillig mit der Suche nach frisch gesetzten Kitzen verbracht. Über 150 Kitze, aber auch Gelege und Junghasen wurden in der Jägerschaft Bremervörde vor Verletzung oder dem Tod durch das Mähen bewahrt. Um die Wiesenflächen zu schaffen waren die Teams, oft durch Drohnen unterstützt, ab den frühsten Morgenstunden unterwegs. Da bekanntermaßen „alle auf einmal mähen“ war dies zeitweise ein Knochenjob. Neben Passion spielt hier auch jede Menge Liebe für unser Wild eine maßgebliche Rolle.
Der Vorstand der Bremervörder Jägerschaft möchten hier nochmal seinen Dank für diesen Einsatz ausdrücken. Ergänzend hat der Vorstand der Jägerschaft als Anerkennung für dieses Engagement die „Bremervörder Kitzrettermedaille“ ins Leben gerufen. Mit der Kitzrettermedaille sollen Jägerinnen und Jäger, natürlich aber auch engagierte Helferinnen und Helfer ohne Jagdschein, für den besonderen Einsatz bei der Kitzrettung ausgezeichnet werden. Vorschläge für diese Auszeichnung sind an den jeweiligen Hegeringleiter zu richten.
Die allererste Kitzrettermedaille wurde am 18.8.23 an den ehemaligen Vorsitzenden Arno Schröder, für seine Verdienste um die Rettungsmöglichkeiten mit der Drohne, verliehen.
Die UVV-Jagd wurde in einigen wichtigen Punkten aktualisiert und ergänzt, insbesondere, was Ernte- und Gesellschaftsjagden betrifft.
§ 3 der UVV-Jagd - Ausübung der Jagd besagt, dass bei Erntejagden die Schussabgabe nur noch aus erhöhter Position mit Vorgabe der Schussentfernung für einen sicheren Kugelfang erlaubt ist.
Nach § 4 UVV-Jagd sind für Gesellschaftsjagden jetzt konkret signalfarbene Warnwesten oder großflächige Signalkleidung gefordert. Ein Hutband reicht ausdrücklich nicht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Zeitschrift PIRSCH.
https://www.pirsch.de/news/unfallverhuetungsvorschrift-aktualisiert-das-muessen-jaeger-wissen-37252
Die aktuelle Fassung der UVV-Jagd finden Sie
Die Jahreshauptversammlung und die Hegeschau der Jägerschaft Bremervörde fanden am 18.3.2023 in einem gewohnten würdigen Rahmen im Hotel Daub statt. Neben zahlreichen Ehrengästen, u.a. Landrat Marco Prietz, Landtagsabgeordneter Dr. Marco Mohrmann, Kreisjägermeister Dr. Hermann Gerken und dem LJN Vizepräsident Ernst-Dieter Meinecke, war der Saal mit fast 160 Gästen sehr gut gefüllt.
Höhepunkt der diesjährigen JHV war die Wahl eines neuen 1. Vorsitzenden, denn nach 16 Jahren Amtszeit verzichtete Arno Schröder auf eigenen Wunsch auf eine erneute Kandidatur. Zum neuen ersten Vorsitzenden wurde einstimmig der bisherige Schatzmeister, Hendrik Bardenhagen aus Elm,
gewählt. Ebenfalls einstimmig war das Ergebnis für den somit benötigten neuen Schatzmeister, Thorben Böckmann (Elm).
Auch Ehrungen standen wieder auf dem Programm. Für sein langjähriges, sehr erfolgreiches Engagement für die Natur, Jagd und den Biotopschutz, bekam Arno Schröder von LJN Vizepräsident Ernst-Dieter Meinecke das Naturpflegerverdienstabzeichen der LJN verliehen. Neben Arno Schröder wurde auch Holger Westerwarp mit diesem Abzeichen geehrt. Hans Wilhelm Krohn wurde die LJN-Verdienstnadel in Silber überreicht. Mit der LJN-Verdienstnadel in Bronze wurden Andre Scholz und Hans Hinrich Pape ausgezeichnet. Für ihre 65-jährige Mitgliedschaft in der Jägerschaft wurden Joachim Behnken, Georg Wilhelm Daub und Friedrich Meyer geehrt. Die Auszeichnung für die 60-jährige Mitgliedschaft erhielten Günther Ludwigs, Jürgen Wichmann und Jürgen Wrobel.
Untermalt von der Bremervörder Bläsergruppe präsentierte Kreisjägermeister Dr. Hermann Gerken die Streckenstatistik. Es wurden u.a. 796 Stück Damwild (317 m /479 w), 1384 Stück Rehwild (670/714) und 261 Stück Schwarzwild sowie 575 Hasen, 670 Füchse, 1238 Stockenten und 603 Nutria gestreckt.
Einen wirklichen Höhepunkt stellte die Abschlussrede von Arno Schröder dar. Er ging scharf mit der Landes- und Bundespolitik ins Gericht - bei Jagd und Umweltthemen beherrsche Ideologie und nicht die notwendige Sachlichkeit die Entscheidungen. Auch zum allgegenwärtigen Thema Wolf fand Arno Schröder klare Worte. Die stehenden Ovationen am Ende ließen keinen Zweifel an der Rückendeckung aus der Bremervörder Jägerschaft aufkommen.
Am Samstag, 6.5.2023 wurden die Kreismeisterschaften im jagdlichen Schießen ausgetragen. Bei durchwachsenem Wetter und guter Stimmung stellten sich die 50 Teilnehmer einmal wieder auf dem Schießstand Ohrensen den unterschiedlichen Disziplinen mit Büchse und Flinte. Das Teilnehmerfeld umfasste in diesem Jahr ein breites Spektrum an Schützen mit ganz unterschiedlichen Resultaten. Allen Teilnehmern wurde bei Interesse im Anschluss an die Veranstaltung der Schießübungsnachweis ausgestellt.
Den Kreismeistertitel konnte sich mit 329 Punkten (29/3 Tauben) Christian Otto aus Oerel vor Wilfried Poppe aus Anderlingen mit 323 Punkten (29/4 Tauben) und Bernd Hastedt aus Fehrenbruch mit 314 Punkten (26/5 Tauben) sichern.
Kreismeister B wurde Bernd Hastedt mit 314 Punkten (26/5 Tauben), die Seniorenklasse gewann Walter Krüger aus Bevern mit 184 Punkten. Sieger in der Altersklasse wurde Wilfried Poppe mit 323 Punkten, die Damenkonkurrenz konnte einmal mehr Carmen Wilshusen aus Elm mit 305 Punkten für sich entscheiden und den Titel der Junioren gewann Darge Schiefke aus Seedorf mit 283 Punkten.
In der Mannschaftswertung setzte sich der Hegering Selsingen mit 1235 Punkten durch und verdrängt nach acht Jahren die Mannschaft des Hegering Sandbostel (1218 Punkte) vom ersten Platz.
Sieger in der Disziplin Flinte wurde Christian Otto mit 29/3 Tauben, die Büchsenkonkurrenz gewann Hinrich Schleeßelmann aus Bremervörde mit 192 Punkten.
Für das Erreichen bestimmter Punktzahlen werden darüber hinaus Leistungsnadeln vergeben. In diesem Jahr wurde die Leistungsnadel in Bronze an Harm-Bosse Schiefke aus Seedorf (257 Punkte) vergeben.
Der nächste Wettbewerb steht am 3.6.2023 an. Dann finden die Bezirksmeisterschaften auf dem Schießstand in Ohrensen statt. Allen Teilnehmern schon jetzt ein kräftiges Waidmannsheil!
Info Leistungsnadeln:
Gold: 300 Punkte
Silber: 260 Punkte
Bronze: 220 Punkte
Gesamtergebnisse im Überblick:
1 Christian Otto 329
2 Wilfried Poppe 323
3 Bernd Hastedt 314
4 Andreas Bargmann 313
5 Hinrich Schlesselmann 312
6 Jochen Schröder 312
7 Malte Flau 312
8 Carmen Wilshusen 305
9 Dirk Brünjes 303
10 Thomas Brandtjen 297
11 Markus Willen 290
12 Claus Wilkens 288
13 Heiner Kriete 286
14 Darge Schiefke 283
15 Björn Schiefke 278
16 Christian Stanze 273
17 Nico Sagehorn 270
18 Michael Sudwischer 270
19 Jürgen Holsten 269
20 Moritz Ahrens 267
21 Mario Riesner 265
22 Tobias Mrazik 260
23 Harm-Bosse Schiefke 257
24 Jan-Andreas Bargmann 255
25 Ulf Ahrens 254
26 Ingo Reichard 245
27 Matthias Stanze 242
28 Marcus Lütjen 242
29 Andreas Pape 232
30 Oliver Rüsch 226
31 Charlotte Garms 211
32 Claus Knop 210
33 Jan Opitz 204
34 Arnold Winsemann 200
35 Thees-Drewes Schiefeke 198
36 Sonja Lütjen 197
37 Wilfried Foseler 194
38 Martin Ahrens 194
39 Heiko Rubach 186
40 Martin Ney 185
41 Mette Garms 184
42 Walter Krüger 184
43 Jan Lüder Knabbe 182
44 Kai Krüger 181
45 Tristan Gerken 163
46 Karsten Michaelis 157
47 Jendrick Witte 156
48 Christian Michaelis 152
49 Christof Jansen 142
50 Detlef Bokelmann 132
Mit Ablauf des Jagdjahres 2021/2022 und den Wahlen auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung sind auch neue Gesichter in verschiedene Ämter der Jägerschaft gekommen, die wir hier einmal vorstellen möchten:
Neu im Vorstand:
Schatzmeister - Thorben Böckmann (22), Dipl. Finanzwirt (FH) aus Elm
„Als Enkel, Sohn und Bruder von Jägern bin ich praktisch in die Jagd hineingeboren
worden und seither hat diese stets eine Rolle in meinem Leben gespielt, sei es auf dem Hochsitz mit Opa oder als Jagdhelfer u. a. beim Kitzesuchen. So war die 2016 abgelegte Jägerprüfung auch nur
folgerichtig.
Für die Möglichkeit, mich nun in der Jägerschaft engagieren zu können, bin ich dankbar und freue mich entsprechend auf meine neue Aufgabe als Schatzmeister. Persönlich wichtig ist mir dabei nicht
nur die interne Arbeit, sondern, die Jagd auch Nichtjägern nahezubringen und für gegenseitiges Verständnis zu werben und zu sorgen.
Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.“
Neue Obleute:
Jagdhornblasen - Simon Henn (25), Anlagenmeckaniker aus Elm
„Ich bin Simon Henn, 25 Jahre und arbeite als Anlagenmechaniker. Den Jagdschein habe ich 2014 gemacht. Mit dem Jagdhornspielen habe ich im April 2022 angefangen. Da ich sowieso Musiker bin und für mich das Jagdhorn zur Jagd dazu gehört, war es keine Frage mehr, es spielen zu lernen. Ich freue mich, auf meine neue Aufgabe als Obmann der Bläsergruppe Bremervörde.“
Wir bedanken und an dieser Stelle herzlich bei Simons Vorgängerin, Traute Bockelmann, für ihre Arbeit als Obfrau der Bläsergruppe in den letzten fast 14 Jahren.
Nach fast 8 Monaten Ausbildung war es soweit, am 29.4. wurde den erfolgreichen Absolventen des Jagdkurses im Gasthaus Viebrock in Brauel die Jägerbriefe überreicht. 11 stolze Jungjägerinnen und
Jungjäger feierten mit Freunden und Angehörigen bis tief in die Nacht. Dieser Jagdkurs war der erste Kurs dessen Ausrichtung in Verantwortung der Zevener Jägerschaft stand. Die Kursleitung bekam
mit Janis Elias ein neues Gesicht; Ihr stand mit Sigfried Rakowitz als Doppelspitze ein "Alter Hase" mit Rat und Tat zur Seite. Mit 13 Teilnehmern war es diesmal ein relativ kleiner Kurs. Die
geringe Teilnehmerzahl führt man in den Jägerschaften zum größten Teil auf Corona zurück. Viele Interessierte zögerten, da es in den dritten "Corona-Winter" ging. Entgegen der Befürchtungen
spielte das sonst omnipräsente Virus für den Ablauf des Kurses keine Rolle mehr.
Im September startete der Weg zum Grünen Abitur: zweimal wöchentlich Unterricht, Reviergänge und Schießtraining prägten für die nächsten Monate die Wochenabläufe der Teilnehmer. Trotz dieser
Fülle an Terminen blieben alle mit Spaß und Engagement dabei. Nach den bestandenen Schießprüfungen im Dezember, standen im April die schriftliche und praktische Prüfung an. Von 13 Teilnehmern
haben 11 die Prüfung erfolgreich abschließen können. Als Kursbester schloss Mike Burmester ab.
Die Überreichung der Jägerbriefe durch Kreisjägermeister Dr. Hermann Gerken, unterstützt von den Vorsitzenden der Jägerschaften Zeven und Bremervörde Behlke Mohrmann und Hendrik Bardenhagen,
wurde durch die Zevener Bläsergruppe standesgemäß untermalt.
Wir wünschen den erfolgreichen Jungjägerinnen und Jungjägern Waidmannsheil und viel Erfolg, vor allem aber auch die Chance in hiesigen Revieren eine Chance zu bekommen auf Jagd gehen zu können.
Wenn Sie bei sich im Revier jagdliche Unterstützung benötigen und gern einem Jungjäger eine Chance geben möchten, können Sie sich gern mit uns als Vorstand oder mit dem Obmann Junge Jäger Tom Schlichting in Verbindung setzen.
Die „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)“ ist nun bereits seit einigen Jahren in Kraft.
Hinter dieser Verordnung verbirgt sich ein komplexes Regularium zum Chemikalienrecht. Die konsolidierte Fassung in deutscher Sprache (abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02006R1907-20221217 ) weist inzwischen einen Umfang von sage und schreibe 569 Seiten auf. Für größere Chemieunternehmen mag das noch beherrschbar sein. Der einzelne Bürger verliert jedoch schnell den Überblick.
Umso verwunderlicher ist es, dass wir Jäger nun direkte Adressaten bestimmter Regelungen dieser Verordnung werden:
So ist es seit dem 16. Februar in oder im Umkreis von 100 m von Feuchtgebieten verboten
Schrotmunition mit einer Bleikonzentration (angegeben als Metall) von mindestens 1 % des Gewichts zu verschießen,
sowie Schrotmunition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen.
Feuchtgebiete in diesem Sinne sind „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß‑, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen“. Hierunter fallen eben auch die in unserer Region häufig anzutreffenden Gräben entlang der Weideflächen.
Problematisch ist zudem, dass in den vorgenannten Fällen keine Unschuldsvermutung gilt. Wenn ein Jäger Bleimunition mit sich führt, muss er im Zweifelsfall beweisen, dass er nicht beabsichtigt hat, diese in Feuchtgebieten zu nutzen (sogen. Beweislastumkehr). Ein solcher Beweis dürfte praktisch schwer, bzw. nicht zu führen sein.
Fazit:
In den wenigsten norddeutschen Revieren dürfte es möglich sein, bei einem Schrotschuss einen Abstand von mehr als 100 Metern zu Feuchtgebieten zu halten. Wer auf der sicheren Seiten sein will, sollte daher zukünftig möglichst auf den Einsatz von Bleimunition verzichten.
Viele Jäger haben sicher schon einmal mit dem Gedanken gespielt nach dem morgendlichen Ansitz noch schnell ein paar Brötchen vom Bäcker zu holen. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade (VG Stade, Beschluss vom 16. Februar 2023 – 1 B 85/23 –) macht deutlich, dass dies gut überlegt sein will.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Ein Jäger fuhr in sein Revier um Fallen zu kontrollieren. Im Anschluss wollte er noch ein Rezept von seinem Arzt und Frühstück bei einem Bäcker abholen. Beim Bäcker angekommen habe er seinen mitgeführten Revolver in einen Rucksack gesteckt, diesen geschlossen und hinter den Fahrersitz gestellt. Als er im Begriff gewesen sei, auszusteigen, habe er einen starken Schmerz und Atemnot verspürt. Er sei auf seinen Fahrersitz zurückgerutscht und habe einen Passanten gebeten, einen Krankenwagen zu rufen. Der Jäger wies den Sanitäter an, den Rucksack mit der Waffe zu holen, um diesen auf dem Weg in das Krankenhaus bei der nächsten Polizeiwache abzugeben. Die Jagdbehörde entzog dem Jäger daraufhin den Jagdschein und erklärte diesen für ungültig.
Sie begründete dies damit, dass der Jäger in Hinblick auf die Waffe nicht seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen sei, da er sich durch die Fahrt. nicht mehr auf dem direkten Weg zwischen seinem Jagdbezirk und seiner Wohnanschrift befunden habe. Insofern habe die Fahrt nicht mehr im Zusammenhang mit der Jagd, der Jagdausübung oder dem Jagdschutz gestanden. Dagegen wandte sich der Jäger im Zuge eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens an das Verwaltungsgericht Stade.
Entscheidung des Gerichts:
Das Begehrend des Jägers blieb ohne Erfolg! Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit des behördlichen Vorgehens. Die Waffenbehörde habe zu Recht angenommen, dass Tatsachen eingetreten sind, die zur Folge haben, dass der Jäger nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 WaffG besitzt.
Waffenbesitzer müssten die die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Waffen abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Im Grundsatz seien Waffen in besonders gesicherten Behältnissen – insbesondere in Waffenschränken in Gebäuden – aufzubewahren. Ausnahmsweise könne davon nach § 13 Abs. 9 AWaffV abgewichen werden, wenn die Waffen/Munition in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd von dem sicheren Aufbewahrungsort in der Wohnung in eine weniger sichere Aufbewahrungssituation verbracht würden. Dieser unmittelbare Zusammenhang sei hier unterbrochen worden.
Neben den direkt Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, könne ein Zusammenhang noch bei Unterbrechungen auf der Wegstrecke zum Zwecke des Tankens, der Einnahme des Mittagessens etc. oder bei „Abstechern“ zur Bank, zum Einkaufen, zur Post o.ä. angenommen werden. Mit „Abstechern“ seien aber nur Verlängerungen der Hin- und Rückwege zur und von der Jagd gemeint, die nicht wesentlich ins Gewicht fallen und für die ein rechtfertigender Grund ersichtlich ist, Waffen/Munition auch währenddessen vorübergehend außerhalb der Wohnung aufzubewahren. Der Umweg des Jägers sei hier jedoch nicht mehr von den Ausnahmen umfasst gewesen.
Am Ergebnis ändere es auch nichts, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten des Jägers gehandelt habe. Denn auch ein einmaliger Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften könne die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG rechtfertigen.
Einordnung:
Interessant ist die Entscheidung insbesondere vor dem Hintergrund, dass das VG Stade in derartigen Angelegenheiten in der Regel auch für die Jäger mit Wohnsitz im Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig ist. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren getroffen wurde. Grundlage hierfür ist eine „summarische Prüfung“. Das bedeutet, dass das Gericht in einem verkürzten Verfahren eine Prognose darüber getroffen hat, wie das Hauptsacheverfahren ausgehen würde. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren zu einem anderen Ergebnis gelangt. Nichtsdestotrotz macht der Beschluss sehr deutlich, dass Jäger beim Umgang mit ihren Waffen besonders sorgfältig sein müssen. Im Zweifelsfall sollte die Waffe lieber zuerst nach Hause gebracht werden, bevor weitere Erledigungen vorgenommen werden.
Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit einen 10 % Rabatt bei Out Dog abzurufen.
Der Rabatt gilt für Westen und Bekleidung.
Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH versichert.
Weitere Infos und die Schadensanzeige finden Sie in unserer neuen Rubrik Unfallversicherung Jagdhund
Die neuen Hinweisschilder zur Leinenpflicht in der Setz- und Brutzeit. Die Schilder sind für Revierinhaber über Ihre Hegeringleiter erhältlich.
Siehe Downloaddatei:
Neue Homepage
Neue eigenständige Homepage der Jägerschaft zum 01.05.2012 eingeführt.
Fragen, Anregungen und Reaktionen bitte an Christian Katt .